Im Anschluss an den Auswahltag für Piloten und auch Flugbegleiter findet die so genannte medizinische Flugtauglichkeitsprüfung (Medical) statt. Spätestens 3 Wochen bevor die Schulung anfängt muss ein positives Ergebnis dieser Untersuchung vorliegen. Die so genannte fliegerärztliche Tauglichkeitsuntersuchung kann ausschließlich durch einen amtlichen Fliegerarzt durchgeführt werden. Das Ziel der Untersuchung ist die Bescheinigung, dass der Pilot flugtauglich, sprich gesundheitlich und geistig in der Lage ist ein Flugzeug zu führen. Unterschieden wird in Erst- sowie Nachuntersuchung. Die Erstuntersuchung ist für angehende Piloten/Bewerber. Hierbei muss sich der Bewerber einer HNO- sowie einer Augenuntersuchung, einer Blut- und einer Urinuntersuchung unterziehen. Ebenso wird der körperliche Zustand beurteilt sowie die Vorgeschichte erhoben.
Zur Nachuntersuchung müssen Inhaber von Fluglizenzen in regelmäßigen Abständen abhängig von Alter und Art der fliegerischen Tätigkeit. Diese Nachuntersuchungen müssen von einem entsprechenden Arzt durchgeführt werden. Sie sind gesetzlich vorgeschrieben.
Bei angehenden Flugbegleitern müssen diverse Impfungen zu Beginn der Ausbildung/Schulung vorliegen. Ob man flugtauglich ist, wird rechtzeitig mitgeteilt – konkrete Ergebnisse der Untersuchung jedoch nicht. Ebenso wird im Rahmen der Laboruntersuchungen ein HIV-Test durchgeführt. Dieser Test ist obligatorisch, kann sich jedoch negativ auf auf eine Flug-/Tropentauglichkeit auswirken. Die individuelle Sehleistung wird ohne Korrektur (Brille oder Kontaktlinsen) überprüft. Im Falle von vorhandenen Allergien muss der jeweilige Allergiepass und/oder Atteste bzw. Befundberichte vor Beginn der Schulung eingereicht werden.